Von Herzog Ernst von Sachsen-Gotha ausgeschriebene Landtage und insbesondere sein Begehren, die Frohn- und Handdienste der Untertanen der Obergrafschaft Gleichen noch ein Jahr lang zur Fertigstellung seines Verwahrbaus in Gotha genießen zu dürfen, dem die Grafen von Hohenlohe zugestimmt haben.