Herzog Karl von Münsterberg-Oels berichtet von dem Abschied und Beredung betreffend der Artikel der fälligen wiederkäuflichen Zinsen. Dieser Abschied und diese Handlung soll gemäß der Anweisung geschehen, welcher der Landschaft durch die königl. Kommissare überbracht wurde, außerdem dem fürstlichen Vertrag zwischen Land und Städten gemäß, dass keinem daran Leid und Schaden entstünden.