Vollmacht des Grafen Franz Gottlob Albert Christian Ernst von Schönburg für Fürst Otto Victor von Schönburg zur Führung des Oberdirektoriums in den, im Erläuterungsrezeß vom 09.10.1835 festgelegten, den Verteilungs- und Verwendungsplan und die Verwaltung der Entschädigungen betreffenden Sachen