Ritter Gerlach von Breidenbach und sein Bruder Johann von Breidenbach bekennen, daß das (neuerbaute - oder zu erbauende) Schloß im Gericht Eisenhausen, das sie von dem Grafen Johann zu Nassau zu Lehen tragen, dem Grafen ein offenes Haus sein soll, nachdem das Schloß Biedenkopf nicht mehr in ihrem pfandbesitz ist, daß sich der Graf Johann des neuen Schlosses bedienen kann wider jedermann außer das Stift Köln und Junker Johann von Wittgenstein, und wider den Landgrafen von Hessen nur in dem Fall, daß dieser den Bau ihres neuen Schlosses im Gericht Eisenhausen hindern wollte (Zusatzurkunde zu dem Hauptbrief).