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Karl [IV.], Römischer König und König von Böhmen, verspricht Friedrich [III.], Balthasar, Ludwig und Wilhelm [I.], Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, die Burg Pulsnitz (daz hws zu der Polsnitz) zukünftig an niemanden, namentlich nicht an den Herzog von Sachsen und den [Burggrafen] von Wettin (Wittyn), ohne deren Einwilligung zu vergeben. Eine Verlehnung oder Versetzung dieser Burg ohne Zustimmung der Markgrafen von Meißen soll ungültig sein. - Siegel des Ausstellers angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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