Kaspar Rempp von Pfullingen reversiert, als ihm für 3000 fl. des Kaufpreises von Pfullingen ein Leibgeding von 150 fl. und an dessen Statt der Sitz im Schloß Pfullingen und die Nutznießung der dazu gehörigen Einkünfte verschrieben worden ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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