Hainreych der Lampotinger bestätigt, dass er von dem Schenken von Reychenekk (1), von dem Fräwnberger und von dem Oberhaymer gefangen gesetzt worden war und den Genannten stellvertretend für seinen Herrn [Erzbischof Pilgrim II.] von Salzburg mehr als 2000 Gulden gen Prenberg (2) leisten musste. Ein Schiedsgericht, bestehend aus Härtneyd dem Chuchler, Vlreich dem Nustorfer und Albrecht von Puecham (3), Hauptmann von Salzburg, hatte daraufhin entschieden, dass Erzbischof Pilgrim [II.] von Salzburg ihm jährlich 50 Pfund Geld zu zahlen hat, worüber auch ein Brief vorliegt [Nr. 115]. Diese Zahlung wurde allerdings nur ein einziges Mal geleistet, sodass in den vergangenen 18 Jahren Forderungen in Höhe von 1200 Gulden an den Erzbischof entstanden sind. Heinrich verfügt nun, dass im Fall seines Todes dieser Brief in die Hände von Michel dem Häwnperger und Albrecht dem Scheller übergeht, die ihn als Treuhänder für seine Tochter aufbewahren, bis diese heiratet und ihr Ehemann die Ansprüche geltend machen kann. Sollte seine Tochter ohne leibliche Erben sterben, gehen die Forderungen an seine Verwandten Stefflein den Lampotinger, Albrecht den Scheller und dessen Bruder Pawl sowie Chunrat und Chuen über. Empfänger: ?. Siegler: S: Aigelshamer, Ortlieb, Vogtrichter im Isengau