Bad. Staatsgerichtshof
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Tektonik
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> (Süd-) Baden 1945-1952: Ministerien und Zentralbehörden
Überlieferungsgeschichte
Der Bad. Staatsgerichtshof wurde gemäß Art. 109 der Bad. Landesverfassung und gemäß des Gesetzes über die Staatsgerichtsbarkeit vom 7. September 1948 errichtet. Er nahm nach ersten vorbereitenden Arbeiten am 27. November 1948 unter Präsident Paul Zürcher seine Tätigkeit auf und war zuständig für die Entscheidung verfassungsrechtlicher Streitsachen; außerdem fungierte er als Kompetenzgerichtshof für Rechtsstreitigkeiten über die Zulässigkeit des Rechtswegs zwischen den Gerichten der Zivil-, Arbeits-, Straf- und freiwilligen Gerichtsbarkeit einerseits und den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten andererseits. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurde aufgrund des Gesetzes über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland (Überleitungsgesetz) vom 15. Mai 1952 ein Vorläufiger Staatsgerichtshof in Stuttgart errichtet, der die Aufgaben der Staatsgerichtshöfe der bisherigen Länder übernahm. Der Bad. Staatsgerichtshof blieb lediglich für die Abwicklung derjenigen Rechtssachen zuständig, die bei Inkrafttreten des Überleitungsgesetzes bei ihm anhängig waren, und beendete seine Tätigkeit zum 31. März 1953.
Der Bad. Staatsgerichtshof wurde gemäß Art. 109 der Bad. Landesverfassung und gemäß des Gesetzes über die Staatsgerichtsbarkeit vom 7. September 1948 errichtet. Er nahm nach ersten vorbereitenden Arbeiten am 27. November 1948 unter Präsident Paul Zürcher seine Tätigkeit auf und war zuständig für die Entscheidung verfassungsrechtlicher Streitsachen; außerdem fungierte er als Kompetenzgerichtshof für Rechtsstreitigkeiten über die Zulässigkeit des Rechtswegs zwischen den Gerichten der Zivil-, Arbeits-, Straf- und freiwilligen Gerichtsbarkeit einerseits und den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten andererseits. Nach der Gründung des Landes Baden-Württemberg wurde aufgrund des Gesetzes über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland (Überleitungsgesetz) vom 15. Mai 1952 ein Vorläufiger Staatsgerichtshof in Stuttgart errichtet, der die Aufgaben der Staatsgerichtshöfe der bisherigen Länder übernahm. Der Bad. Staatsgerichtshof blieb lediglich für die Abwicklung derjenigen Rechtssachen zuständig, die bei Inkrafttreten des Überleitungsgesetzes bei ihm anhängig waren, und beendete seine Tätigkeit zum 31. März 1953.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:41 MEZ