Vor Heinrich de Buck, Richter auf der Neustadt zu Osnabrück (up der Nyenstat to Osenbrügge) verkaufen der Knappe Otto Hoberg (Otto Hoberch), seine Ehefrau und Kinder dem Knappen Friedrich dem Baren (Ffrederik den Baren) und seinen Erben ein Stück Erbes, genannt Roleking zu Engter (to Engeter), mit dem dazugehörigen Kotten, geheißen Koverding, und allen Zubehörungen. Da aber Domküster Klaus von Bockraden (Claweß von Bockroden) das Gut in Besitz hat und die Einlösung erst zu St. Michaelis zugestehen will, verspricht der Verkäufer eine Minderung des Kaufpreises vorzunehmen. Dies soll geschehen, falls einer der auf dem Erbe wohnenden Leute verstirbt und der Domküster deshalb etwas von dem Gute einzieht. Zeugen: Johann Holeke, Domvikar, "Hermann van Schewingtorpe" (Scheuingtorpe?) file://fn@01 , Giseke Stempel, beide Knappen. Siegelankündigung des Richters und des Knappen Otto Hoberg.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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