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Der Ritter Bernd van Langhen bekundet, dass das Haus des Richters von Elte seinem Bruder Lambert als dessen Anteil am Gut der seeligen Leneke von Laer zugefallen sei und dass die Schwestern Styneke und Jutte von Wulffthen (= Wulfen; vgl. Westfälische Zeitschrift 53 (1895), S. 177) bisher aus dem Hause jährlich sechs Scheffel Roggen Rheiner Maßes von den nachgelassenen Gütern der seeligen Verwandten Leneke erhoben haben. Folgende Vereinbarung wird nun zwischen dem Ritter Bernd und seinem Bruder Lambert getroffen: Ritter Bernd befreit das Haus von der genannten Abgabe und verpflichtet die genannten Schwestern, die genannten sechs Scheffel Roggen ohne Verjährung jährlich zwischen St. Michael (29. September) und St. Martin (11. November) aus seinem Erbe zu Berthardynck in der Bauerschaft Rodde (Kirchspiel Rheine rechts der Ems) einzufordern, welches einer seiner dortigen Leute zugesagt hat zu bezahlen. Siegelankündigung des Bernd van Langhen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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