Klage gegen die Behinderung des Prozeßverlaufs in Sachen Liebmann ./. die Witwe von Geldern und ihre Söhne vor dem Hofrat zu Düsseldorf durch unstatthafte Rekurse und aufAufhebung der einer schnelleren Justiz zuwiderlaufenden Handlungen. Hintergrund des Prozesses ist die Forderung des Klägers auf Auszahlung von 20000 Rtlr. Dotalgeldern, die Joseph Jakob von Geldern seiner ältesten Tochter Fraitte (Fradgen), die bereits vor 30 Jahren den Kläger geheiratet hatte, in der Form versprochen hat, daß diese Gelder eine Stunde vor seinem Tod der Tochter ausgezahlt werden oder seine Söhne ihre Schwester jeweils zur Hälfte an ihren Erbteilen beteiligen sollen. Die Beklagten verweigern beides, da Joseph Jakob von Geldern dieses Versprechen in ein bloßes Nutzungsrecht umgewandelt habe. Der Kläger weist demgegenüber eine Obligation seine Schwiegervaters von 1728 vor.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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