Klage wegen Landfriedensbruch, da die Beklagten am 1. Aug. 1537 jül. Untertanen im Amt Wilhelmstein überfallen, gefangengenommen und einem Verhör auf der Folter, bei denen einer gestorben sei, unterzogen haben. Der Kläger beanprucht die Oberhoheit, Erbgerechtigkeiten, Gebot und Verbot, Renten, Zinsen, Steuern, Akzisen und Kurmeden im Amt Wilhelmstein. Er klagt gegen die Erhebung von Akzisen und der Türkensteuer durch die Beklagten. Diese erwidern demgegenüber, daß die Inhaber der streitigen Güter im Aachener Territorium säßen. Sie beanpruchen ihrerseits die Erhebung von Akzise, Landsteuern und Kontributionen in Würselen und Haaren (Kr. Aachen) sowie in den übrigen Dörfern des Aachener Reichs kraft kaiserl. und kgl. Privilegien und unter Berufung auf einen Vertrag von 1402 mit Herzog Reinald von Jülich und Geldern.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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