Jörg Scheffer, Bürger zu Oberstenfeld, urkundet: Nachdem Äbtissin und Chorjungfrauen des Stifts Oberstenfeld ein Fischhaus an seinem Garten in der Mühlbach gebaut haben und der Müller in der Klostermühle sich beschwert hat, wenn der Kandel in den Bach gelegt wird, daß dieser ihm Schaden am Mahlwerk tue, obwohl die Chorfrauen ein Recht dazu haben und mit Wissen des Müllers das Fischhaus erbaut haben, so haben sie doch ihr Vorhaben eingestellt und sind mit ihm übereingekommen, daß er ihnen gestattet, daß sie durch seinen Garten, der oberhalb des Fischhauses liegt, den Kandel legen lassen, und sie diesen nach Bedarf erhöhen, erniedrigen, fegen und verändern können. Auch sollen sie zu Winterszeiten seinen Zaun niederlegen und zu Sommerszeiten den Gang dazu über den Bach gebrauchen können ohne seinen Schaden. Hierfür haben die Chorjungfrauen ihn bar bezahlt, so daß er sie nach Ausweis der Urkunde nicht behindern wird.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...