Joseph Friedrich Fürst zu Hohenzollern bestätigt auf Bitten des Franz Dangel, Pfarrers zu Veringendorf und nimmt in seinen Schutz die von Dangel gemachte, jetzt vermehrte, auch teils veränderte Disposition und Verordnung zur Ehre Gottes, Mariens und zum Heil der Seelen, Stiftungen, die abschriftlich (S. 1-45) mitgeteilt werden. Die Kanzlei des Ausstellers zu Sigmaringen soll die authentischen Abschriften der Instrumenta aufbewahren. Die Originale sollen den Pflegern ausgehändigt werden, welche alle zur Pflegschaft gehörenden "Obligationes, hypothecas u. a. Briefschaften" in einem besonderen Trühlein verwahren sollen. Die Pfleger sollen keine Obligation, Hypothek oder sonst einen Brief ohne Einwilligung der Kanzlei verändern und jährlich vor der Kanzlei Rechnung legen S. 46-48 in einem Amtsbuch, welches noch folgende Abschriften Dangelscher Instrumenta enthält: 1) S. 1-24 Instruktion über die Pflegschaft seiner pia legata (13 §§), 2) S. 25-30 Stiftung eines ewigen Jahrtags in der Pfarrkirche zu Veringendorf, 3) S. 31-34 Stiftung zweier Werktagsmessen in der Marienkapelle in Moshaupten [jetzt bei Stadt Saulgau], 4) S. 35-45 Almosenstiftung, S. 46-48 s. Regest., 5) S. 49-55 Stiftung zweier Stipendien im Haus (Alumnat) des heiligen Nikolaus zu Innsbruck, 1731 Juni 19, 6) S. 56-58 Stiftung von vier Werktagsmessen, 1732 August 14, 7) S. 59-61 Ergänzungen und Änderungen früherer Stiftungen, 8) S. 62-70 Almosenstiftung