Schultheiß Matthias von Hüls erläßt vor den Schöffen zu Kempen wider den Konvent und der Klause zu Hüls, nachdem der Pater Johann Froe am 1. September 1571 dem Gordt Scheiffer eine Rente von 12 1/2 Taler, alljährlich mit 250 Talern, verschrieben und dafür 7 Morgen Land zur Sicherheit gestellt, auf Anstehen des Klägers und wegen seit 7 Jahren rückständig gebliebener Pension ein Jussionsbefehl bezüglich des verpfändeten Landes zu Gunsten des G. Schleiffer. Mit den Siegeln des Schultheißen (des hülsischen Heckenblatt) und der Kemper Schöffen

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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