Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt den Gemeinden von [Ober-]Ingelheim, [Nieder-]Ingelheim und [Groß-]Winternheim, nachdem diese ihm wie es kaiserliche und königliche Pfandbriefe besagen gehuldigt haben, ihre von römischen Kaisern und Königen stammenden Freiheiten und Privilegien, so wie sie bereits durch seine pfalzgräflichen Vorfahren Ludwig III. und Ludwig IV. bestätigt wurden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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