Stefan der Katzberger, Richter zu Cham, urteilt in der Klage von Johann dem Gozzel, Dekan zu Cham, wegen einem von Dietrich dem Lederer und seiner Ehefrau von Häusern und Grundstücken in Cham gestifteten Ewiggeld gegen Kathery, Witwe von Ulrich dem Lochner, dass diese die Zinsen aus den Liegenschaften weiterhin einnehmen und die Ewiggelder an den Dekan bezahlen soll. S. Stefan der Katzberger, Richter zu Cham

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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