Berufungssache des Notars Henrich Bocholtz, Beklagter ./. den Kramer Peter Bertenhoff, Kläger. Parteien streiten um den Besitz und die Einkünfte des Erbes Grevinck in Schapdetten, das dem Junker Twicklo gehört; sie haben beide Immission in das Erbe erlangt. Beklagter behauptet, der Kläger sei befriedigt und seine Forderung erloschen.