Kaiser Friedrich I. verleiht den Bürgern von Worms einen Stadtfrieden, in dem die Strafen für Körperverletzung, Totschlag, Eigentumsdelikte und Hausfriedensbruch festgelegt werden, bestimmt den Geltungsbereich dieses Friedens, verbietet das Duell und setzt zur Überwachung der Ordnung ein Gericht von 12 Ministerialen der Wormser Kirche und 28 Bürgern ein, das bei strittigen Entscheidungen das Majoritätsprinzip zu beachten hat (unecht).

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