Bischof Johannes von Prag(1) erklärt alle dem Priester Chv{o}nrad verliehenen Rechte auf die Pfarrei Albretzried(2), die er diesem aufgrund des Devolutionsrechtes zugewiesen hatte, für nichtig und erkennt den Prämonstratenserpriester Wernher vom Kloster Windberg als rechtmässigen Pfarrer an; Wernher hat nachgewiesen, dass er von seinem Abt Theodrich richtig präsentiert und vom Prager Bischof konfirmiert wurde.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv