Kaiser Matthias macht bekannt, Abt Hugo von Werden und Helmstedt habe ihn durch seinen Vertreter um die Belehnung mit den Regalien, Lehen und weltlicher Herrschaft samt allen Rechten, Leuten, Gütern und Diensten gebeten, die der Abtei zustehen und vom Kaiser als Lehen verliehen werden. Der Kaiser entspricht dieser Bitte in Ansehung der treuen Dienste des Abts und seiner Vorgänger. Der Abt hat durch seinen Beauftragten Paul Hahn huldigen lassen. Der Kaiser befiehlt den abteilichen Untertanen und Lehnsleuten, dem Abt gehorsam und treu zu sein. Die Untertanen und Getreuen des Reichs werden angewiesen, den Abt in seinen Rechten nicht zu behindern. Zuwiderhandelnde zahlen eine Strafe von 50 Mark Gold, wovon die Hälfte dem Reich, die andere Hälfte dem Geschädigten zusteht. - Es siegelt der Aussteller.