Die Herzöge Bogislaw XIV. und Ulrich von Pommern sichern den Landschaften der Neumark, des Landes Sternberg und des Hauses Löcknitz für die eventuelle Sukzession des Kurfürsten Georg Wilhelm von Brandenburg die Bewahrung ihrer Privilegien zu; entsprechend der im Wortlaut eingerückten Konfirmation von Kaiser Maximilian II. von 1574 März 18 betreffend die Urkunde von Kurfürst Johann Georg von Brandenburg von 1571 Juli 30 über die an Pommern verliehene Anwartschaft auf die Neumark, das Land Sternberg und die Lehnsoberhoheit über Löcknitz und Vierraden. Siegel der Aussteller an rot-gelber Schnur fehlen

Show full title
Geheimes Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz
Data provider's object view
Loading...