Hans Schober, Müller auf der Goldmühle, einerseits und das Gericht zu Sindelfingen andererseits erneuern den am 14.Juli 1487 (vgl. WR 12091) geschlossenen Vergleich über das am Schutz aufgestaute Wasser und setzen nach gehaltenem Untergang die Höhe des neu zu errichtenden Meßpfostens auf zwei Werkschuh und 1 1/2 Zoll fest. Der ursprüngliche Pfosten war durch Alter und Kriegsein wirkungen zerstört worden. -

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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