Nachdem die Herrn Conrad von Weinsberg und Kraft von Hohenlohe mit ihrer Beschwerde wider Graf Johann von Wertheim von dem Hofgericht zu Nürnberg an den Erzbischof Dietrich von Mainz verwiesen worden sind, urteilt derselbe wie folgt: Auf die Anklage, daß in der Fehde zwischen ihnen von des Grafen Leuten Diener und Knechte deren von Weinsberg und Hohenlohe getötet, andere gefangen nach Wertheim geschleppt worden seien, soll Graf Johann seine Aussage, daß die Tötung ohne sein Wissen und Wollen geschehen sei, eidlich erhärten, wenn er dies könne, soll er dieserwegen Buße frei sein, jedenfalls aber gebunden sein, die Gefangenen und die gemachte Beute herausgeben.