Evert Satersdach und seine Frau Else, Henken Lyeverscheid und Frau Mette, Wineken von Zemelinchusen, Zimmermann, und Hermann Dreier machen bekannt, daß sie von Ernst von Rennenberg, Kellner des Klosters zu Werden, drei Wortstätten in Werden in dem Hof oberhalb des Hauses ter Porten als erblichen und ewigen Besitz erhalten haben. An jeder Wortstatt sollen zwei Hände behandigt werden. Von jeder Wortstatt soll der Kellner jährlich am 11. November 8 1/2 Schilling und ein Huhn erhalten. Wenn eine Hand stirbt, soll innerhalb eines Monats eine neue gewonnen werden mit Zahlung von 17 Schilling und zwei Hühnern, die dann innerhalb eines Jahres von dem Kellner behandigt werden soll. Will ein Bewohner der Wortstätten nicht das Werdener Bürgerrecht erwerben, soll er dort zu dem Recht wohnen, als ob er innerhalb der Klostermauern säße. - Es siegeln der Abt von Werden Bruno von Rennenberg, Bürgermeister und Rat von Werden. - Datum ... in vigilia b. Martini.
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