Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, nimmt die Dörfer Wiesweiler (Wießwiler) und Wölflingen (Wubelingen), aus besonderer Gnade und "ernstlicher bete" wegen, in seinen und der Pfalz ewigen Schirm. Er versichert, sie zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern ihnen der Rechtsgang vor ihm, seinen Räten, seinem Unterlandvogt im Elsass, oder dort, wo sie eine Angelegenheit mit Recht hinweisen, genügt. Für den Schirm soll jedes Haus oder Hofgesäß jährlich zu St. Martinstag zwei Sester Hafer und ein Fastnachtshuhn an den pfalzgräflichen Schaffner zu Lützelstein reichen. Der Aussteller weist seinen Unterlandvogt, derzeit Johann Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg und Rheingraf zum Stein, sowie seinen Vogt und seine Amtleute zu Lützelstein um Beachtung an.