Otto von Dehrn verkauft dem Dekan, Kapitel und den Vikaren des St. Lubentiusstifts zu Dietkirchen zur Präsenz für eine Geldsumme, die diese ihm bezahlt haben, 2 Malter Korngülte Limburger Maß. Er hat ihnen die Gülte mit Halm und Mund aufgetragen, wie es an den Gerichten, wo die Unterpfänder liegen, rechtsüblich ist, und weist sie an auf seine Güter zu Oberahlbach in Dorf und Feld und auf 2 Mark Pfennig ewiger Gülte Limburger Währung, die ihm jährlich am 23. April ('off sente Georgen dag') von dem Haus, genannt die Rose, zu Limburg auf dem Fischmarkt zwischen dem Haus des Lotze von Humbach ('Hom-') und dem Haus des Herburt von Humbach fällt. Er soll die Gülte jährlich auf eigene Kosten und Gefahr zwischen dem 15. August und 8. September trocken und gut nach Dietkirchen oder Limburg auf ein ihm angewiesenes Haus entrichten. Der Aussteller gelobt, Jahr und Tag gute Währschaft zu leisten, wie an den zuständigen Gerichten der Unterpfänder rechtsüblich. - Es siegeln Johann Frei von Dehrn, Edelknecht, Heinrich Wieße und Cune Scholteiß, beide Schöffen zu Limburg.