Die Ritter Hans Wirich und Lutold von Ramstein entscheiden die Streitigkeiten zwischen Peter von Diemeringen als Vogt der Kinder des verstorbenen Heinrich Hesse, Friedrich und Hesse einerseits und deren Vetter Rudolf Hesse andererseits wegen eines von der Familie von Schauenburg zu Lehen gehenden Gült von 10 Viertel Gelds, gelegen zu Ulm und Erlach, die Heinrich Hesse der Vater um 48 Gulden an Heintz Künig, den Schultheißen zu Ulm, verpfändet hatte, dahin, dass Rudolf Henn für seine Ansprüche an dieses Lehen, das er mit 48 Gulden bereits ausgelöst hatte, mit Gülten zu Oberkirch und Kappel entschädigt wird.