Graf Ludwig Casimir von Hohenlohe (Hohennloe) bekundet, dass er Sebastian von Gemmingen folgende Güter, Gülten und Gerechtigkeiten, die dieser von seinem verstorbenen Vater Weirich ererbt, zu Mannlehen verliehen hat: zwei Drittel am ganzen Dorf Michelfeld, das eine genannt Neipperger Teil, das andere genannt pfalzgräflicher Teil, samt Leuten, Gütern, Beden, Gülten, Diensten, Fällen und Nutzungen sowie Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Vogteien, Gerichten, Atzungen, Schatzungen, Freveln und anderen Gerechtigkeiten mit einem jährlichen Ertrag von 1 Pfund 10 Schilling zu Bede, 2 Pfund Pfennig zu Wachgeld, je 26 ½ Maltern Korn und Hafer ebenfalls zu Bede sowie je 26 Ernte- und Fastnachthühnern; 40 Gulden jährlicher Gült oder 800 Gulden Kapital auf der Stadt Sinsheim (Suntsheim), ablöslich durch Kurpfalz; das Ablösekapital ist gegebenenfalls auf Eigengütern anzulegen, die dann von Hohenlohe zu Lehen zu empfangen sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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