Hermann Laimlin, Bürger zu Esslingen, bestimmt, dass von den 100 Gulden, welche ihm Bürgermeister und Rat jährlich schulden, nach seinem Tode bezahlt werden: seiner Hausfrau Adeln der Rotterin 18 Gulden; seines Bruders Haintz von Fellbach Kindern 16 Gulden, wovon sie seiner Muhme Mechthilt der Offnerin auf Lebenszeit 6 Gulden zahlen sollen - sterben sie ohne Leibeserben, so sollen die 16 Gulden an seine Schwester Adelheid und ihre Kinder fallen, welche überdies 16 Gulden erhalten - seiner Schwestertochter Guta Behemin und ihren Kindern 10 Gulden, wofür sie und ihr Mann Haintz Beheim auf die 40 Gulden, die er ihnen an der Heimsteuer verhiess, verzichten; zu einer ewigen Messe an St. Erhards Altar unten in der Kirche auf der Seite gegen den Neckar 16 Gulden, wozu 14 Gulden jährlich aus des Gnepfers sel. Haus und Hofraite in der Kirchgasse kommen, die mit 200 Gulden abgelöst werden können und die er 13 Jahre bezogen hat; den Dürftigen des Katharinenspitals in den Hafen und für sonstige Bedürfnisse 5 Gulden ewiges Geld, 1 Gulden auf seine Jahrzeit, die andern 4 an den 4 Temperfasten; geschieht dies in einem Jahr nicht, so sollen die 5 Gulden an einen Mesner und seinen jeweiligen Kaplan fallen; den Klöstern der Prediger, Barfüsser, Augustiner und Karmeliter je 1 Gulden jährlich auf seine Jahrzeit, die sie mit Vigilie, Seelmesse und allem was dazu gehört, begehen sollen, tun sie das in einem Jahr nicht, so erhalten die Herren der Pfarrkirche die Summe; Guta der Tuwingererin, Klosterfrau zu St. Klaren, seiner Stieftochter, 4 Gulden, welche nach ihrem Tod den Klosterfrauen zukommen, die seine Jahrzeit mit Vigilie und Seelmesse begehen sollen - tun sie das in einem Jahr nicht, so fällt die Summe an einen Mesner und seinen Kaplan; der Leutkirche 6 Gulden jährlich zu einem ewigen Licht über seinem Grab, wovon 1 Gulden für die Bruderschaft der Kapläne und der Pfleger der Kirche abgeht; den Laienbrüdern hinten in der Leutkirche 1 Gulden auf seine Jahrzeit; armen Leuten zu einer Brotspende jährlich 3 Gulden; dem jeweiligen Mesner der Pfarrkirche 1 Gulden auf seine Jahrzeit. Auf pünktliche Ausführung der Bestimmungen sollen der jeweilige Mesner und Kaplan achten mit Wissen seiner Hausfrau. Er vermacht seiner Hausfrau 4 Gulden jährlich aus Hans Stengels Haus und Hofraite, das jetzt Hans Mäler hat, mit 22 Scheffel Roggen, 15 Scheffel Dinkel und 2 Simri Erbsen jährlich, die er vom Spital um 400 Gulden gekauft hat und worüber er einen Brief mit dem Siegel der Stadt hat, mit der Bestimmung, dass der jeweilige Besitzer der Korngülte und der 4 Gulden wöchentlich Brot von 2 Simri Korn je zur Hälfte am Mittwoch und Freitag den Armen geben und an jeder Tempervasten 13 Arme speisen und mit Wein tränken soll; geschieht dies einmal nicht, so soll die Korngülte des betreffenden Jahres dem Spital und seinem Kaplan zufallen, wird aber die Korngülte abgelöst, so sollen die 400 Gulden beim Rat hinterlegt werden, bis sie nach dem Gutachten des Rats und Laimlins Kaplans wieder in einer Gülte angelegt sind. Werden die 100 Gulden oder die 14 Gulden aus des Gnepfers Haus abgelöst, so soll ein Viertel beim Rat hinterlegt werden, bis sie nach besten Wissen wieder angelegt sind. Er behält sich für Lebenszeit das Recht der Änderung und des Widerrufs vor. Hierzu geben Adel die Rotterin, Guta Beheimin und Haintz Beheim ihre Einwilligung.