Vor Richter Johann Nikolaus Habblitz sind persönlich erschienen "Herr" Matthias Fischer, kurfürstlich mainzischer Münzmeister, und Johann Wilhelm Molitor, Organist der Kirche St. Maria ad gradus. Fischer bittet um gerichtliche Versicherung (assecuratio) des Kapitals von 100 Reichstalern (der Reichstaler zu 90 Kreuzer gerechnet), die er Molitor geliehen hat, und zwar 50 Reichstaler am 3. Juni 1669 und weitere 50 Reichstaler am 29. November 1669. Als Unterpfand setzt Molitor ein Viertel an dem Haus, das am Flachsmarkt zwischen den Häusern des verstorbenen Hofschneiders Meister Philipp Hart einerseits und des Schusters Peter Unrein andererseits gelegen ist.. Bis zur Bezahlung hat Molitor das Kapital "mit ländlichem Interesse", nämlich mit 5 Prozent, auf "Marci deß heyl. Evangelisten Tag" zu verzinsen. Zeugen sind der Bürger und Faßbender Sebastian Keim sowie der Stadtgerichtspedell Mathias Philippi. Ankündigung des Stadtgerichtssiegels und der Unterschrift des Richters. "So vorgangen in Meintz den 25. Aprilis 1670".