Friedrich, Röm. Kg. und Hz. von Österreich [voller Titel], tut kund: Nachdem er Eberhard, Truchsessen von Waldburg, erlaubt hat, seine Herrschaft Scheer und Friedberg (zu der Scher und zu Fridberg) mit allem Zubehör pfandweise entsprechend einer darüber ausgestellten Urk. innezuhaben, hat er ihm Gewalt gegeben, alle dem Hause Österreich zugehörigen Stücke, Gülten und Güter daselbst, die vom A. oder seinen Vorfahren versetzt worden sind, für sich einzulösen. Er befiehlt allen Pfandinhabern, ihre Pfandschaften unverzüglich nach Maßgabe der vom A. oder seinen Vorfahren ausgefertigten Pfandbriefe dem Truchsessen zur Einlösung zu geben und die Pfandbriefe mitauszuhändigen. Damit keine Rechte dem Hause Österreich entfremdet werden können, erhält Eberhard Vollmacht, sie nötigenfalls in Besitz zu nehmen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner