Veit Raiser, Vogt zu Weißenhorn ("Weyssennhoren"), beurkundet ein Urteil des im Rathaus zu Weißenhorn tagenden Stadtgerichts in einem Streit zwischen Diepolt vom Stein als Kläger auf der einen Seite und Stefan Hertz von Grafertshofen ("Grafhertzhouen") [Stadt Weißenhorn/Lkr. Neu-Ulm] als Beklagtem auf der anderen Seite. Diepolt vom Stein hat vor Ammann und Stadtgericht zu Ulm einen Prozess gegen Margarete Bappeller, die Ehefrau des Johann Strobel, wegen deren Leibeigenschaft anhängig und möchte dazu eine Zeugenaussage des Stefan Hertz, die dieser aber bisher verweigert. Die Richter am Stadtgericht in Weißenhorn entscheiden nach Anhörung der Parteien, dass Stefan Hertz unter Eid eine Aussage in der Sache machen soll. Dieser legt daraufhin den geforderten Eid ab und macht dann folgende Aussage: Seine verstorbene Ehefrau war eine Leibeigene der Herren von Knöringen [Oberknöringen Stadt Burgau/Lkr. Günzburg] und ist von diesen an die vom Stein gekommen, die auch regelmäßig eine Leibhenne von ihr eingezogen haben. Seine Ehefrau und die Mutter der Margarete Bappeller waren Kusinen ("zwayer swestern kind"). Mehr ist ihm dazu nicht bekannt.