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Propst und Kapitel zu Oberhofen leihen dem Ulrich Bichlin ihre zwei Gütlein zu Ottenbach, deren eines ganz frei ist, indeß das andere unter den Stab zu Hohenstaufen gehört, zu Erblehen. .
Propst und Kapitel zu Oberhofen leihen dem Ulrich Bichlin ihre zwei Gütlein zu Ottenbach, deren eines ganz frei ist, indeß das andere unter den Stab zu Hohenstaufen gehört, zu Erblehen. .