Johannes Bischof zu Würzburg (wirtzpurg) beurkundet, daß er in Übereinstimmung mit dem Kapital [des Domstifts zu Würzburg] Herrn Eberhard von Seinsheim (Sawnßheym), Deutschmeister (meister tutsch ordnes in teutschen und welschen landen) und dem Deutschen Orden Schloß Neuhaus (Newhauß) auf dem Kitzberg bei Mergentheim gelegen mit allen Rechten und Einkünften um 3.400 Gulden rheinischer Landeswährung (rinischer landwerunge) verkauft hat, wobei 2.000 Gulden davon in bar ausbezahlt wurden, 900 Gulden in Zinsen zu Speyer verschrieben wurden und 500 Gulden der Deutsche Orden an Baukosten für Schloß Neuhaus aufgewendet hat, des weiteren wurde vereinbart, daß das Rückkaufsrecht, daß der Deutsche Orden dem A. für die Dauer von 2 Jahren einräumt, nach Ablauf dieser Frist endgültig erlischt. Anton ? (Anthonig) vom Rotenhan, Dompropst (Tumprobst), und Richard von Maßbach (Maßpach), Dechant, beurkunden, daß dies mit dem Einverständnis des Kapitels [des Domstifts zu Würzburg] erfolgt ist.