Propst Johann Christoph zu Ellwangen und Schenk Karl zu Limpurg vergleichen sich in Gemäßheit einer bereits mit dem vorigen Propst getroffenen Vereinbarung dahin, dass wider den Schenk von den ellwangischen (gewordenen) Untertanen noch der Propst von den limpurgisch (gewordenen) Untertanen in Heirats-, Erb-, Kauf- oder anderen Fällen Nachsteuer oder Abzug genommen werden solle, außer in des Propstes Stadt Ellwangen.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...