Jörg Boßler zu Gächingen, mit einer Geldstrafe von 6 fl belegt, weil er während der Bauernunruhen mit einigen Wildbretschützen auf die Jagd gegangen war und am erlegten Wild teilgenommen hatte, schwört U. und gelobt eidlich, sein Leben lang kein Waidwerk mehr zu treiben und ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Büchse mehr zu tragen. Er stellt Jörg Beck aus Gächingen als Bürgen, der sich verpflichtet, im Falle der Übertretung dieser Verschreibung auf Mahnung dem Forstmeister zu Urach 30 fl zu bezahlen.