Eheberedung zwischen Eberhard von Gemmingen dem Jüngeren, Eberhards des Älteren und der verstorbenen Barbara von Wolfskehlens (Wolfskeelen) Sohn, einerseits und Maria Greckin von Kochendorf, des verstorbenen Wolf Grecken und verstorbenen Dorotheen von Venningen Tochter, andererseits, beteidingt durch Eberhard von Gemmingen dem Älteren, Wolf und Philipp von Gemmingen seitens des Bräutigams sowie Hans Greck von Kochendorf, Hans von Liebenstein, Konrad von Helmstatt, Vogt zu Bruchsal, Hans von Ehrenberg (Ernberg), Erasmus von Venningen, Vogt zu Bretten, und Wolf Konrad Greck von Kochendorf seitens der Braut. Die durch ihren Bruder Wolf Konrad Greck zu bezahlende Ehesteuer der Braut beläuft sich auf 6100 Gulden Landeswährung, den Gulden zu 15 Batzen, angelegt zu jährlich 5 Prozent bei der Stadt Heilbronn, dazu Kleider und eine Kette im Wert von 100 Gulden. Der Bräutigam widerlegt 3000 Gulden Kapital; davon sind 2000 Gulden bei der Stadt Heilbronn angelegt, 1000 Gulden bei Bürgermeister, Gericht und Gemeinde zu Möckmühl (Meckmuln), jeweils zu 5 Prozent. Außerdem verschreibt er 400 Gulden als Morgengabe, eine goldene Kette im Wert von 100 Kronen sowie eine jährliche Gült von 30 Gulden für den Witwensitz.