Johann v. Donop klagt seinen Sohn Heidenreich bei Bernhard VII. und Simon zur Lippe an, gg. den zu Horn vermittelten Vgl. zu wider gehandelt zu haben. Sein Sohn hat den Hof zu Maspe mit Ausnahme von 2 Kammern mit Gewalt genommen, ebenso den Zehnt zu Herrentrup, umme dat Hundesloe, und ihm ein Schaden von 40 Rhein Gl. zugefügt. Widerspruch des Sohnes Heidenreich. Er hat dem Horner Schiedsspruch nicht zuwider gehandelt und bestreitet die Vorwürfe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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