Johann v. Donop klagt seinen Sohn Heidenreich bei Bernhard VII. und
Simon zur Lippe an, gg. den zu Horn vermittelten Vgl. zu wider gehandelt zu
haben. Sein Sohn hat den Hof zu Maspe mit Ausnahme von 2 Kammern mit Gewalt
genommen, ebenso den Zehnt zu Herrentrup, umme dat Hundesloe, und ihm ein
Schaden von 40 Rhein Gl. zugefügt. Widerspruch des Sohnes Heidenreich. Er
hat dem Horner Schiedsspruch nicht zuwider gehandelt und bestreitet die
Vorwürfe.