Lenhardt Mayer zu Kadeltshofen der schon seit 1598 beim Chorherrenstift St. Michael zu den Wengen mit 100 fl zu 5 % Jahreszins verschuldet ist, beurkundet, dass ihm jetzt Propst Georg (Boner) auf seine Bitte hin weitere 100 fl dargestreckt hat. Die jährliche Verzinsung der sich jetzt auf 200 fl belaufenden Gesamtschuld ist - je zur Hälfte - auf Bartholomei (24. August) und Nicolai (6. Dezember) fällig, zur Sicherheit verpfändet der Schuldner seine Gerechtigkeit an einer dem Stift lehenrührigen Sölde in Kadeltshofen, bestehend aus nach Anstößen näher bezeichnetem Haus mit Hofreite, Stadel, Garten und weiterem Zubehör, aus der im folgenden detailliert aufgeführte jährliche Abgaben an das Stift zu entrichten sind. Für den Fall der Nichterfüllung der sich aus seinen Schulden ergebenden Zahlungspflichten räumt Mayer dem Stift umfassende Zugriffsrechte auf das Unterpfand ein.