Notar Hermann Geißheimer von Darmstadt bekundet, dass er auf Anforderung Johann Gottfried von Wallbrunns zu Ernsthofen im Schloss zu Ernsthofen, im neuen Haus, im Anteil Anton von Wallbrunns zu Ernsthofen, "unden in einer gewelbten stuben, an der küchen, gleich zur rechten handt, deren fenster gegen dem hof gewendet, und davon nit weit an der mauren ein springender bronnen stehet", der folgenden Verhandlung beigewohnt hat. Anwesend waren die beiden genannten Brüder von Wallbrunn sowie ihr Vetter, der Obrist Hans Bernhard von Wallbrunn. Johann Gottfried erklärte gegenüber Anton, diesem sei bekannt, dass er zur Verhütung noch größeren Schadens und zu "rettung seiner adenlichen ehren und glaubens" seine Eigen- und fuldischen Lehngüter an Äckern, Wiesen, Zehnten, Zinsen, Renten und Gefällen zu Friedberg, Berstadt, Echzell, Wohnbach (Wannbach), Reichelsheim, Ockstadt (Oxstatt) und in der Umgebung dieser Orte, soweit es seinen Anteil betrifft, verkaufen müsse, dazu von verschiedenen Seiten die nötigen Konsenserklärungen erlangt und auch bereits mit Georg Löw von Steinfurth einen Kaufvertrag geschlossen habe. Aus dem diesbezüglich erstellten Verzeichnis, das er Anton überschickt hat, geht hervor, dass jeweils 2 Achtel und 1 Metzen Korn für 100 Gulden Batzen, 4 Achtel und 2 Metzen Hafer ebenfalls für 100 Gulden Batzen, 1 Gulden Gült für 20 Gulden, eine Gans für 4 und ein Huhn für 2 Schilling angeschlagen wurden. Dies alles hat Johann Gottfried nicht nur seinem Bruder Anton persönlich, sondern auch schon vier- oder fünfmal durch den anwesenden Vetter Hans Bernhard von Wallbrunn als Ältestem des Stammes zum Kauf angeboten und bietet es ihm jetzt noch einmal an. Er bittet seinen Bruder, falls dieser selbst keine Möglichkeit zum Kauf sehe, ihn bezüglich des bereits geschlossenen Kaufvertrags nicht zu behindern, zumal ihm bekannt sei, dass Georg Löw von Steinfurth angeboten hat, nicht nur die 2420 Gulden, die Anton auf diesen Gütern bereits verschrieben sind, gegen gebührende Zinszahlung weiter anstehen zu lassen, sondern auch noch zusätzlich 2000 Gulden, mit denen der Burggraf zu Friedberg befriedigt werden soll, vorzustrecken. Da Anton sich in dieser Sache bislang nicht entscheiden wollte, verlangt Johann Gottfried nun vor Notar und Zeugen dessen eindeutige Erklärung. Auch will er nicht länger mit ihm in Gemeinschaft der Mutscharung stehen und verlangt eine Erbvereinigung und Grundteilung. Anton von Wallbrunn bestätigt, dass er über die Verkaufsverhandlungen bezüglich der Güter in der Wetterau immer informiert war. Er erklärt, er wolle den Verkauf und die Bewilligungen, die Johann Gottfried bei dem Obristen und dem Vetter Hans Reinhard von Wallbrunn, Statthalter zu Fulda, erwirkt hat, auf Wert und Unwert beruhen lassen. Was die geforderte Grundteilung angeht, erinnert er Johann Gottfried daran, wozu dieser sich in einem vor zwei Jahren zwischen den Brüdern geschlossenen Vergleich verpflichtet hat; falls er dies nicht mehr wisse, solle er einen Tag benennen, an dem Anton ihm mit seinen Verwandten (freundten) und seinem Schwiegervater, ohne den er nichts unternehmen wolle, Rede und Antwort stehen werde.