Streit um die Lehensherrschaften Hemmersbach und Sindorf, mit denen 1621 an 2. Stelle nach denen von Vercken die Brüder Winand und Nicolas von Breyll und deren Nachkommen investiert worden waren, nach dem Aussterben derer von Vercken. Der Appellant stammte von Nicolas von Breyll ab. Die RKG-Appellation richtet sich gegen die Anweisung der Vorinstanz, einen Vergleich zwischen den Brüdern Breyll von 1633 im Original vorzulegen. Damit werde die seiner Meinung nach bisher nicht bewiesene und durch keinen Rechtsspruch anerkannte Abstammung der Appellaten von Winand von Breyll implizit anerkannt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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