Konfirmationsurkunde (Duplikat) des Landgerichtes Bamberg über den unter Nr. 904 erwähnten Vertrag, wonach die Lehengüter zu Obern- und Niedernbreit (= Marktbreit) sowie zu Krassolzheim (zur Hälfte), dann der Zehnt zu Herrnberchtheim den Brüdern Erkinger und Georg Ludwig v. Seinsheim, das so genannte Rügerieth bei Obernbreit und die Lehengüter zu Gnodstadt hingegen dem Hans v. Seinsheim zufielen.

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Staatsarchiv Nürnberg