Durch Papst Leo X. genehmigte Supplik, mit der Anna Pogwisch, ihre Söhne Wolfgang, Benedikt, Ritter, und Bartram, Wolfgang Pogwisch, Ritter, Johannes Pogwisch, Sohn des verstorbenen Bartram Pogwisch, Otto, Ewald und Marquardt Sehestedt, Detlev, Heinrich und Gottschalk von Ahlefeldt, Benedikt von der Wisch, Katharina von Ahlefeldt, Anna Sehestedt zu Kluvensiek und Mette von Borch, aus den Diözesen Bremen, Lübeck, Schleswig und Ripen, für sich selbst, ihre Kinder, ihre Hausgenossen und vier von ihnen zu Benennende, den Papst um Erlaubnis bitten: der freien Wahl eines Beichtvaters, der ihnen von allen Sünden, auch denen, die dem Heiligen Stuhl vorbehalten sind, jedoch außer der in der Bulle Cene Domini genannten, Absolution erteilen, Gelübde abändern ultramarino dumtaxat excepto, Eide erlassen und ihnen zweimal im Leben und in der Todesstunde, auch der vermeintlichen, völlige Vergebung gewähren darf; der Benutzung eines Tragaltars, auch vor Sonnenaufgang, und Abhaltung von Gottesdiensten und Begräbnisfeierlichkeiten während des Interdikts; dass der Besuch von Kirchen und Kapellen an ihrem Wohnsitz an den in Frage kommenden Feiertagen dieselbe Wirkung haben möge, wie der gleichzeitige persönliche Besuch der Marienkirche de populo in Rom und der dortigen Stationen; der teilweisen Befreiung von den Fastengeboten; dass ihren Ehefrauen und Töchtern viermal jährlich bei Tage der Zutritt in en Nonnenkloster und die gemeinsame Refektion mit den dortigen Nonnen gewährt werde; und der Geltung dieses Beichtbriefs auf Lebenszeit genehmigt, mit dem Zusatz, dass eine Neuausfertigung nicht nötig sei.