Ulrich Lennder aus Schanbach [Kr. Esslingen], zu Schorndorf gef., weil er von einem von Hans Feyhel aus Schanbach im vorigen Jahr 1560 im Beckenhau geschossenen Spießhirsch ungefähr 2 Pfund Fleisch angenommen und gegessen hatte, jedoch in Ansehung seiner Jugend und auf vielfach Fürbitten seiner Eltern und nächsten Freunde der Strafe überhoben und freigelassen mit der Auflage, an die Landesherrschaft eine Geldstrafe von 20 lb h und seine Atzung und sonstige Kosten zu zahlen, künftig dergleichen Handlungen und jede Art von Waidwerk zu unterlassen, vielmehr auf den landesherrlichen Forst und das Wildgehege sein Augenmerk zu richten und alle ihm bekannt werdenden Wildfrevel dem Forstmeister oder den Amtleuten anzuzeigen, nimmt diese Artikel an und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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