Vertrag zwischen Württemberg und dem Fürsten Rudolf zu Colloredo-Mansfeld über den Kauf der Herrschaft Limpurg-Sontheim-Gröningen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 105 Nr. 57
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H 67 Bü 26
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 105 Verträge Württembergs mit seinen Standesherrn und sonstigen Adligen
Verträge Württembergs mit seinen Standesherrn und sonstigen Adligen >> 2. Kauf-, Tausch- und Ausgleihsverträge Württembergs mit Adligen
(1795) 1827 - 1828 (1853)
1. Ausf., Wien 1827 Januar 7, mit Genehmigung des Finanzministeriums 1827 Januar 18 und des Kreisgerichts Ellwangen, 1828 April 21, 14 S. geheftet mit 6 Beilagen (2 - 7)
2. Verpfändung der Herrschaft Gröningen durch Fürst Ludwig Carl Leopold von Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein an den Landgrafen von Hessen-Kassel, 1795 Januar 2
Ausf., 12 S. geheftet, mit Löschungsvermerk des Kreisgerichts Ellwangen, 1853 September 20
3. Bestätigung der Verpfändung durch das Kaiserliche (Reichs-) Kammergericht, Wetzlar 1795 Januar 21, Ausf., 40 S. geheftet, mit Löschungsvermerk des Kreisgerichts Ellwangen, 1853 September 20
4. Vertrag zwischen Fürst Ludwig zu Hohenlohe-Bartenstein und dem Fürsten Franz Gundaker zu Colloredo-Mansfeld über die Übernahme der auf der Herrschaft Gröningen liegenden Schulden, 1805 Juni 26, Ausf., 4 S. geheftet, mit Löschungsvermerk des Kreisgerichts Ellwangen, 1853 September 20
5. Bestätigung der Schuldübernahme durch das Kaiserliche (Reichs-) Kammergericht Wetzlar 1806 März 15, Ausf., 34 S. geheftet, mit Löschvermerk des Kreisgerichts Ellwangen, 1853 September 20
6. Schreiben der kurfürstlich Hessischen Generalkontrolle an die württ. Staatskassenverwaltung über die Rückzahlungsmodalitäten der mit der Herrschaft Gröningen auf Württemberg übergegangenen Schulden, 1828 Juni 7, Ausf.
7. Bestätigung des Bankhauses Rothschild in Frankfurt am Main über den Empfang der an Hessen zu zahlenden Summe und die Aushändigung der Originalschuldverschreibung durch Hessen, 1828 Juni 22, Ausf.
8. Zweitausf. des Vertrags zwischen Württemberg und dem Fürsten Colloredo-Mansfeld, 1827 Januar 7, 12 S. geheftet
2. Verpfändung der Herrschaft Gröningen durch Fürst Ludwig Carl Leopold von Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein an den Landgrafen von Hessen-Kassel, 1795 Januar 2
Ausf., 12 S. geheftet, mit Löschungsvermerk des Kreisgerichts Ellwangen, 1853 September 20
3. Bestätigung der Verpfändung durch das Kaiserliche (Reichs-) Kammergericht, Wetzlar 1795 Januar 21, Ausf., 40 S. geheftet, mit Löschungsvermerk des Kreisgerichts Ellwangen, 1853 September 20
4. Vertrag zwischen Fürst Ludwig zu Hohenlohe-Bartenstein und dem Fürsten Franz Gundaker zu Colloredo-Mansfeld über die Übernahme der auf der Herrschaft Gröningen liegenden Schulden, 1805 Juni 26, Ausf., 4 S. geheftet, mit Löschungsvermerk des Kreisgerichts Ellwangen, 1853 September 20
5. Bestätigung der Schuldübernahme durch das Kaiserliche (Reichs-) Kammergericht Wetzlar 1806 März 15, Ausf., 34 S. geheftet, mit Löschvermerk des Kreisgerichts Ellwangen, 1853 September 20
6. Schreiben der kurfürstlich Hessischen Generalkontrolle an die württ. Staatskassenverwaltung über die Rückzahlungsmodalitäten der mit der Herrschaft Gröningen auf Württemberg übergegangenen Schulden, 1828 Juni 7, Ausf.
7. Bestätigung des Bankhauses Rothschild in Frankfurt am Main über den Empfang der an Hessen zu zahlenden Summe und die Aushändigung der Originalschuldverschreibung durch Hessen, 1828 Juni 22, Ausf.
8. Zweitausf. des Vertrags zwischen Württemberg und dem Fürsten Colloredo-Mansfeld, 1827 Januar 7, 12 S. geheftet
Archivale
Deutsch
Ellwangen (Jagst) AA; Kreisgerichtshof
Frankfurt am Main F
Gröningen s. Markgröningen
Hessen
Wetzlar LDK; Reichskammergericht
Wien [A]
Württemberg
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:29 MEZ
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