Kurfürst Philipp von der Pfalz verkündet eine gütliche Abmachung seines Hofgerichts zwischen Swicker von Venningen einer- und Heinz Linck zu Wimpfen andererseits wegen etlicher Schulden Swickers: Swicker soll Heinz für die geforderten Schulden und erlittenen Kosten und Schäden 13 Gulden zu Mariä purificatio [= 2.2.] zahlen und diesbezüglich einen Vertrag aus der pfalzgräflichen Kanzlei lösen und zustellen. Im Gegenzug soll Heinz seine Verträge in dieser Sache dem Swicker zustellen. Damit sind sie wegen der Schuldenangelegenheit geschlichtet. Beide haben dem Hofrichter die Einhaltung gelobt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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