Hans Dieterich v. Gemmingen zu Mülhaußen [Mühlhausen, Kr. Pforzheim], Egloff v. Walstein zu Bauschlagen [Bauschlott, Kr. Pforzheim?] und Renhart v. Neuhausen zu Hoven [Hofen, Gm. Stuttgart] für Wilhelm v. Neuhausen zu Neuhausen einerseits und Wolf Ludwig v. Neuhausen zu Engstigen [Großengstingen, Kr. Reutlingen], Erhart v. Awen zu Veldorff [Felldorf, Kr. Horb] und Hans Schletz, Württ. Rat, für Geörg v. Neuhausen zu Neuhausen andererseits als Tädingsleute bekunden den Tausch und Vergleich zwischen den Vettern Wilhelm und Geörg v. Neuhausen mit ihren Behausungen im alten Schloß zu Neuhausen u. a. wie Keller, Brunnen, Scheuer, Brücke, Gefängnis usw. Zu dem Tausch soll Georg v. N. ohne Wilhelms Kosten die Einwilligung des Lehensherren = des Kaisers (wegen der Herrschaft Hohenberg) einholen. Da Geörg die bessere Behausung erhalten hat, soll er Wilhelm zum Ausgleich 370 fl geben. (Dabei: eine unbegl. Abschr. Pap.)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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