Franz Hümmell, Bader zu Gutenberg, zu Kirchheim u.T. gef., weil er in betrunkenem Zustand zunächst seine Mutter Rosina, Ehefrau des Bernhard Rener, geschlagen und darauf seine Schwester, die ihrer Mutter zu Hilfe kam, misshandelt hatte, jedoch auf Fürbitte von der an sich verwirkten strengen Strafe befreit und vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder noch einen Monat bei Wasser und Brot in Haft zu bleiben, künftig keine Waffen zutragen, alle Zechen zu meiden, sich wohl zu verhalten und darüber eine Verschreibung aufzurichten, entscheidet sich für das letztere, verspricht freien Willens, alle genannten Bestimmungen einzuhalten, auch die Atzung zu bezahlen, und schwört U.