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König Karl X. Gustav von Schweden verfügt für den Fall seines Todes die Einsetzung einer vormundschaftlichen Regierung für seinen unmündigen Sohn, an deren Spitze seine Gemahlin Hedwig Eleonore, und falls dieselbe sich wieder verheirate, sein Bruder Pfalzgraf Adolf Johann stehen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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